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   LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,75052
LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09 B ER (https://dejure.org/2009,75052)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.03.2009 - L 13 R 9/09 B ER (https://dejure.org/2009,75052)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. März 2009 - L 13 R 9/09 B ER (https://dejure.org/2009,75052)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09
    Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs ist grundsätzlich das materielle Recht, das vor dem Anordnungsgrund zu prüfen ist (siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927 ff und Beschluss vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479 f).

    Ist dem Gericht im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich und können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 23.12.2008 - L 1 B 802/08

    Voraussetzungen für die Gewährung einer bewilligten Altersrente für Frauen ohne

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09
    Die Bg hat auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Dezember 2008 (Az.: L 1 B 802/08 R ER) hingewiesen und beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen.

    So finden sich z.B. auch in Bayern in der Begründung und im Ergebnis unterschiedliche Entscheidungen des Bayer. Landessozialgerichts, allerdings beide ergangen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss des 14. Senates vom 2. Juli 2008, Az.: L 14 B 469/08 R ER; Beschluss des 6. Senats vom 19. August 2008, Az.: L 6 B 523/08 R ER, Beschluss des 1. Senats vom 23. Dezember 2008, Az.: L 1 B 802/08 R ER).

  • Drs-Bund, 03.05.1991 - BT-Drs 12/470
    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09
    Dieser Zusammenhang zwischen § 2 und § 13 FRG ergebe sich aus der entsprechenden Gesetzesbegründung zu Art. 5 Zustimmungsgesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit vom 18. Juni 1991 (BT-Drucks. 12/470).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09
    Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs ist grundsätzlich das materielle Recht, das vor dem Anordnungsgrund zu prüfen ist (siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927 ff und Beschluss vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479 f).
  • LSG Bayern, 02.07.2008 - L 14 B 469/08

    Maßgebende Kriterien für die Entscheidung eines Sozialleistungsträgers über die

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09
    So finden sich z.B. auch in Bayern in der Begründung und im Ergebnis unterschiedliche Entscheidungen des Bayer. Landessozialgerichts, allerdings beide ergangen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss des 14. Senates vom 2. Juli 2008, Az.: L 14 B 469/08 R ER; Beschluss des 6. Senats vom 19. August 2008, Az.: L 6 B 523/08 R ER, Beschluss des 1. Senats vom 23. Dezember 2008, Az.: L 1 B 802/08 R ER).
  • LSG Bayern, 19.08.2008 - L 6 B 523/08

    Pflicht zur Zahlung einer bewilligten Altersrente für die Dauer des

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 13 R 9/09
    So finden sich z.B. auch in Bayern in der Begründung und im Ergebnis unterschiedliche Entscheidungen des Bayer. Landessozialgerichts, allerdings beide ergangen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss des 14. Senates vom 2. Juli 2008, Az.: L 14 B 469/08 R ER; Beschluss des 6. Senats vom 19. August 2008, Az.: L 6 B 523/08 R ER, Beschluss des 1. Senats vom 23. Dezember 2008, Az.: L 1 B 802/08 R ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2009 - L 11 R 2005/09
    Diese Rechtsfrage hängt davon ab, ob die Anwendung der Ruhensvorschrift des § 31 des Fremdrentengesetzes (FRG) bei der Erstbewilligung einer Rente eine selbstständige Regelung im Sinne des § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) darstellt, die einer gesonderten Anfechtung zugänglich wäre (dann § 86b Abs. 1 SGG), oder aber in ihr lediglich ein bloßes Berechnungselement der Rentenhöhe zu sehen ist (so SG Nürnberg, Beschluss vom 16. März 2009, S 17 R 77/09 ER m.w.N., Beschlüsse des Bayerischen LSG vom 5. Februar 2009, L 20 B 1111/08 R ER, und vom 2. März 2009, L 13 R 9/09 R, sowie des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2008, L 14 B 17/08 R ER), was in der Hauptsache mit einer Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen wäre (dann § 86b Abs. 2 SGG).
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